1. Sachinformation zur KL-VerordnungNach fast zweijährigen Beratungen der Studienleiter/innen des Religionspädagogischen Amtes, der Dozent/innen des Religionspädagogischen Studienzentrums und der Schulreferenten wurde den zuständigen Gremien in denen Vertreter/innen aus Schulen, Kirchengemeinden, sowie Dekanaten und Verwaltung zusammen beraten, das Konzept zur Neuordnung der Unterstützung der religionspädagogischen Arbeit unserer Kirche vorgestellt.
Download Tabelle neue Zuständigkeiten! Dieses hat die Kirchenleitung als „Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter und des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RelPädVO) am 20.5.2010 zum 1.8.2010 beschlossen, die die alte Verordnung von 1974 ablöst.
Damit treten an die Stelle der acht Religionspädagogischen Ämtern und des Religionspädagogischen Studienzentrums (mit fünf Dozenten/Dozentinnen) ein Religionspädagogisches Institut mit einer Zentrale, fünf Regionalstellen (RPI), sowie einem weiteren Standort in Mainz und fünf Kirchlichen Schulämtern in den Regionen (KSÄ).
Für Beratung, Fort- und Weiterbildung in den Regionen und in der EKHN werden die Studienleiter/innen in dem künftigen zentralen Institut und in den Regionalstellen des RPI gemeinsam zuständig sein.
Zu der Verordnung im "Recht der EKHN" Für alle Aufgaben und Fragen der Fach- und Dienstaufsicht und des Personaleinsatzes im Religionsunterricht werden die fünf neuen Kirchlichen Schulämter zuständig sein, die zugleich als kirchliche Ansprechpartner für die Schulen und die Schulaufsicht fungieren.
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